Unsere Top-Angebote von Eigentumswohnungen
bzw. 1-Familien Doppelhaushälften

Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung mit seriösen Mietern sowie unser umfassendes Servicepaket rund um die Immobilie wie Hausverwaltung, Mietverwaltung, Mietinkasso, Renovierungsservice und verschiedenes mehr.

Wir nehmen Ihnen alle Arbeiten rund um die Immobilie ab. Um Abrechnungen, Mieterwechsel etc. müssen Sie sich nicht mehr länger selbst kümmern. Unsere ausgewählten Objekte an erstklassigen Standorten und gehobener Ausstattung sichern Ihnen langfristig Mietertrag. Hinzu kommt, dass wir uns im Rhein-Neckar-Dreieck in einem der ertragstärksten Wirtschaftszentren Deutschlands befinden und auch hierdurch die Nachfrage nach Mietraum stetig wächst. Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten und sehen Sie welches unserer Objekte Ihren Vorstellungen entspricht bzw. Ihnen die beste Mietrendite sichert.

 
Kapitalanlage "NATO-Modell"

Unser Erwerber- bzw. Bauträgermodell bietet aufgrund seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption die idealen Voraussetzungen für eine Kapitalanlage in Immobilien. Die steuerlichen Vorteile, die jedem zustehen, haben wir nachfolgend kurz dargestellt. Sie stellen zusammengefasst eine wesentliche Investitionshilfe für die Finanzierung Ihres Hauses dar.

Beim NATO-Modell wird durch Verzicht auf Steuerbefreiung (Option) gem. § 9 Abs. 1 UStG bewirkt, dass der Erwerber die in den Anschaffungskosten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann und diese durch den Fiskus an den Erwerber zurückerstattet wird.

Im Jahr der Zahlung des Kaufpreises bzw. der einzelnen Kaufpreisraten ist die in den Beträgen bzw. Raten enthaltene Umsatzsteuer beim Erwerber als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.

Durch die Vermietung des Objekts an das Bundesvermögensamt der Bundesrepublik Deutschland und Nutzung durch die Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages (NATO) tritt für die Mieteinnahmen die Steuerbefreiung des § 4 Nr.7 a UStG in Kraft, so dass aus der vereinnahmten Miete keine Umsatzsteuer an den Fiskus zu entrichten ist.

Zusammengefasst bedeutet das für den Erwerber: Rückfluss der in den Anschaffungskosten enthaltenen Umsatzsteuer und keine Abführung von Umsatzsteuer aus den Mieteinnahmen durch die Steuerbefreiung des § 4 Nr.7 a UStG.

Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die der Erwerber im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung sofort, d.h. im Jahre der Zahlung, absetzen kann, z. B. die Nebenkosten der Geldbeschaffung.
Steuervorteile ergeben sich nicht nur während der Investitionsphase, sondern auch in den Folgejahren. So sind beispielsweise die Ausgaben für Zinsen und Bewirtschaftungskosten sowie die Abschreibung auf die Anschaffungskosten, soweit diese zusammen die Mieteinnahmen übersteigen, abzugsfähig. Es entstehen dadurch weiterhin Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die zu einer erheblichen Steuerersparnis auch während der Vermietungsphase führen.

Anpassung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung
Ab dem Erwerb im folgenden Kalenderjahr werden die voraussichtlich anfallenden Werbungskosten auch bei der Ermittlung der Einkommenssteuervorauszahlung berücksichtigt, so dass der Erwerber bereits vierteljährlich, durch Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlungen, in den Genuss der Steuervorteile kommen kann. Für Arbeitnehmer kann sich die Möglichkeit ergeben, die voraussichtlichen Verluste aus Vermietung und Verpachtung bereits als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns oder senden Sie uns eine Mail an info@inwo-bau.de .